Ratgeber · Energie und Photovoltaik

PV-Anlage anmelden: Wiener Netze oder Netz NÖ, Schritt für Schritt

Die Montage der PV-Anlage dauert oft nur ein paar Tage, die Anmeldung beim Netzbetreiber dauert länger und wird am häufigsten unterschätzt. Ohne Betriebserlaubnis dürfen Sie die Anlage nicht betreiben, und ohne bestätigten Zählpunkt gibt es keine Bundesförderung. Dieser Ratgeber zeigt, wer in Wien und in Niederösterreich was erledigt und in welcher Reihenfolge.

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Güven Yildirim26. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit
Illustration: Haus mit Photovoltaik-Anlage, Stromzähler, Strommast und eine Checkliste mit drei erledigten Punkten

Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt: Jede PV-Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, in Wien bei Wiener Netze, in Niederösterreich meist bei Netz NÖ. Bei Netz NÖ stellen Sie den Antrag im Kundenportal, der Elektrobetrieb meldet die Fertigstellung, und der Energiehändler meldet den Zählpunkt. Erst mit Betriebserlaubnis dürfen Sie die Anlage betreiben. Ab 800 Watt Wechselrichterleistung brauchen Sie eine Netzzugangsvereinbarung.

Die Anmeldung ist der Teil eines PV-Projekts, an dem die meisten zum ersten Mal hängen bleiben: Ein Formular fehlt, der Abnahmevertrag ist noch nicht abgeschlossen oder die angesuchte Leistung stimmt nicht mit der gebauten überein. Dann steht die fertige Anlage auf dem Dach, und der Strom darf nicht eingespeist werden. Mit der richtigen Reihenfolge vermeiden Sie das.

Dieser Ratgeber beschreibt den Ablauf vor allem nach den Angaben von Netz Niederösterreich, die in der Praxis in Niederösterreich für die meisten Gemeinden gelten, und nennt die Besonderheiten in Wien. Wiener Netze und Netz NÖ haben eigene Formulare und Portale, deshalb gilt im Zweifel immer die Anleitung Ihres Netzbetreibers.

Wer ist Ihr Netzbetreiber?

  • Wien: Wiener Netze.
  • Niederösterreich: in den meisten Gemeinden Netz NÖ, zum Beispiel in St. Pölten, Krems, Wiener Neustadt, Baden, Tulln oder Amstetten.
  • Wiener Stadtrand: In einzelnen Gemeinden rund um Wien ist ebenfalls Wiener Netze zuständig.

Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung, dort steht auch Ihr Zählpunkt. Ihr Stromlieferant ist nicht Ihr Netzbetreiber, das sind zwei Rollen. Bei der Anlage haben Sie mit beiden zu tun.

Wer macht was?

WerAufgabe
Sie als Antragstellerstellen den Antrag auf Netzzugang im Kundenportal (allein oder mit dem Betrieb)
Konzessioniertes Elektrounternehmenerrichtet die Anlage und meldet die Fertigstellung im Netzpartner-Portal
Energiehändlermeldet den Einspeise-Zählpunkt an
Netzbetreiberprüft, erteilt die Betriebserlaubnis und stellt den Zähler um

Der Betrieb muss eine Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik haben. In Wien übernimmt er in der Regel die Netzanfrage bei Wiener Netze und die Fertigmeldung, in Niederösterreich meldet er die Fertigstellung bei Netz NÖ.

Schritt für Schritt bei Netz NÖ

Netz NÖ beschreibt diesen Ablauf:

  1. Antrag auf Netzzugang im Kundenportal stellen.
  2. Netzzugangs-Vertragsangebot annehmen.
  3. Vertragsbestätigung oder Netzzugangs-Vereinbarung erhalten und gut aufbewahren. Darin steht der Zählpunkt.
  4. Förderantrag bei der zuständigen Stelle stellen, wenn Sie eine Förderung möchten.
  5. Energie-Abnahmevertrag für den nicht selbst verbrauchten Strom abschließen, möglichst schon während der Errichtung.
  6. Energiehändler meldet den Zählpunkt an. Zählpunkt und Kundendaten müssen mit der Netzzugangs-Vereinbarung übereinstimmen.
  7. Rechnung für den Netzzutritt bezahlen, nachdem Sie der Vereinbarung zugestimmt haben.
  8. Anlage fertigstellen: Ein konzessioniertes Elektrounternehmen errichtet sie.
  9. Fertigmeldung abgeben. Die angesuchte Leistung muss mit der tatsächlich gebauten übereinstimmen.

Nach positivem Abschluss erteilt der Netzbetreiber die Betriebserlaubnis.

Wichtig: Ohne Betriebserlaubnis, gültigen Netzzugangsvertrag und Energie-Abnahmevertrag darf die Anlage laut Netz NÖ nicht betrieben werden. Bauen Sie deshalb nicht auf Verdacht fertig, bevor die Verträge vorliegen.

Welche Schwellenwerte gelten?

  • Bis 800 Watt Wechselrichterleistung (zum Beispiel ein Balkonkraftwerk): Meldung nötig, aber keine Netzzugangsvereinbarung. Mehr dazu im Ratgeber Balkonkraftwerk in Wien und Niederösterreich.
  • Über 800 Watt: Netzzugangsvereinbarung und Prüfung durch den Netzbetreiber, unabhängig davon, ob Sie den Strom selbst nutzen oder einspeisen.
  • Über 30 kVA: Netz NÖ und der Elektriker prüfen die Anlage gemeinsam.
  • Änderungen: Jede wesentliche Änderung, etwa ein Wechselrichtertausch oder eine Erweiterung, ist zu melden.

Besonderheiten in Wien

In Wien läuft die Anmeldung über Wiener Netze. Der Elektrotechnik-Betrieb stellt die Netzanfrage und meldet die Fertigstellung. Für die Bundesförderung brauchen Sie einen von Wiener Netze bestätigten Einspeisezählpunkt, ohne ihn bekommen Sie keinen EAG-Zuschuss. Für Balkonmodule gilt in Wien ein eigener Ablauf: Sie informieren Wiener Netze online vor der Inbetriebnahme, danach gilt eine Frist von zwei Wochen, in der der Zähler geprüft und bei Bedarf getauscht wird.

Daneben gibt es in Wien Genehmigungsfragen nach Bauordnung und Elektrizitätswirtschaftsgesetz, etwa in Schutzzonen oder bei größeren Anlagen. Die erklärt der Ratgeber Photovoltaik in Wien und Umgebung.

Förderung und Anmeldung hängen zusammen

Für den Investitionszuschuss des Bundes (EAG, 2026 bis 10 kWp 150 Euro je kWp) müssen Sie diese Punkte beachten:

  • Sie brauchen einen vom Netzbetreiber bestätigten Einspeisezählpunkt.
  • Den Förderantrag stellen Sie in einem Fördercall vor der Inbetriebnahme. Der letzte Fördercall 2026 endete am 22. Oktober, wie es 2027 weitergeht, war bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht.
  • Nach der Förderzusage muss eine Anlage bis 100 kWp innerhalb von sechs Monaten in Betrieb gehen.

Planen Sie die Reihenfolge so, dass Netzzugang und Zählpunkt vor dem Förderantrag klar sind. Details zur Förderung lesen Sie im Ratgeber PV-Anlage in Österreich: Kosten, Förderung, Ablauf.

Einspeisen: an wen verkaufe ich den Überschuss?

Für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, schließen Sie einen Energie-Abnahmevertrag. Mögliche Partner sind:

  • ein Energiehändler (Ihr bisheriger Stromlieferant oder ein anderer),
  • die OeMAG,
  • eine Energiegemeinschaft, wenn Sie Mitglied sind.

Vergleichen Sie die Tarife. Eingespeister Strom bringt meist nur 5 bis 10 Cent je kWh, die Unterschiede zwischen den Anbietern sind aber spürbar. Der Marktpreis der OeMAG, an dem sich viele Tarife orientieren, lag 2026 zwischen rund 6 und 9 Cent je kWh.

Checkliste vor der Montage

  • Netzbetreiber geklärt (Stromrechnung prüfen)
  • Antrag auf Netzzugang gestellt, Vertragsbestätigung erhalten
  • Energie-Abnahmevertrag abgeschlossen oder angefragt
  • Förderantrag gestellt (falls gewünscht), vor der Inbetriebnahme
  • Angesuchte Leistung entspricht der geplanten Anlage
  • Elektrobetrieb mit Gewerbeberechtigung beauftragt
  • Zustimmung von Eigentümern oder Vermieter eingeholt (bei Wohnungen)

Häufige Fehler

  • Anlage ohne Betriebserlaubnis eingeschaltet. Das ist nicht zulässig und gefährdet die Förderung.
  • Angesuchte Leistung weicht von der gebauten ab. Die Fertigmeldung muss zur Netzzugangs-Vereinbarung passen, sonst gibt es Rückfragen und Verzögerungen.
  • Kundendaten stimmen nicht überein. Zählpunkt und Daten beim Energiehändler müssen zur Vereinbarung passen.
  • Abnahmevertrag zu spät. Ohne ihn kann der Händler den Zählpunkt nicht anmelden.
  • Spät angefragt. Von der ersten Anfrage bis zum Einspeisen vergehen meist zwei bis vier Monate. Feste Fristen nennt Netz NÖ nicht.

Den passenden Betrieb finden

Ein guter Betrieb übernimmt Planung, Montage, Anmeldung beim Netzbetreiber, Fertigmeldung und Hilfe beim Förderantrag und erklärt Ihnen, welche Schritte bei Ihnen bleiben. Fragen Sie im Angebot ausdrücklich nach der Netzanmeldung. Geprüfte Photovoltaik-Betriebe in Wien und in Niederösterreich finden Sie auf Handwerk24. Wir prüfen die Gewerbeberechtigung jedes Betriebs, wie genau, lesen Sie unter So schützen wir Sie.

Fazit

Wer früh anfragt und die Reihenfolge einhält, kommt ohne Ärger zur Einspeisung: Netzzugang beantragen, Abnahmevertrag abschließen, bauen lassen, Fertigmeldung abgeben, Betriebserlaubnis abwarten. Für die Bundesförderung braucht es zusätzlich den bestätigten Zählpunkt und den Antrag vor der Inbetriebnahme. Klären Sie mit Ihrem Betrieb, wer welchen Schritt übernimmt.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Die Abläufe stammen aus den Angaben von Netz NÖ und den Förderstellen und können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen Ihres Netzbetreibers.

Häufige Fragen

Muss ich meine PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, jede neue Erzeugungsanlage muss beim Netzbetreiber gemeldet werden, auch eine kleine Anlage und ein Balkonkraftwerk. Auch wesentliche Änderungen wie ein Wechselrichtertausch sind zu melden. Wer das unterlässt, riskiert, dass die Anlage nicht betrieben werden darf und die Förderung entfällt.

Wer ist mein Netzbetreiber in Wien und Niederösterreich?

In Wien ist es Wiener Netze, in den meisten niederösterreichischen Gemeinden Netz Niederösterreich, am Wiener Stadtrand sind in einzelnen Gemeinden auch Wiener Netze zuständig. Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder beim Zählpunkt.

Wer erledigt die Anmeldung, ich oder der Elektrobetrieb?

Das teilen sich beide: Bei Netz NÖ stellen Sie als Antragsteller den Netzzugangsantrag im Kundenportal, allein oder mit Hilfe des Betriebs. Das konzessionierte Elektrounternehmen errichtet die Anlage und meldet die Fertigstellung. Den Einspeise-Zählpunkt meldet der Energiehändler an.

Was ist die Betriebserlaubnis?

Die Betriebserlaubnis ist die Freigabe des Netzbetreibers, dass Sie die PV-Anlage in Betrieb nehmen dürfen. Netz NÖ erteilt sie, nachdem die Fertigmeldung positiv abgeschlossen ist. Ohne Betriebserlaubnis, gültigen Netzzugangsvertrag und Energie-Abnahmevertrag darf die Anlage nicht betrieben werden.

Ab welcher Leistung brauche ich bei Netz NÖ eine Netzzugangsvereinbarung?

Ab einer Wechselrichterleistung über 800 Watt, unabhängig davon, ob Sie den Strom selbst verbrauchen oder einspeisen. Bei Anlagen über 30 kVA prüfen Netz NÖ und der Elektriker die Anlage gemeinsam.

Was ist ein Energie-Abnahmevertrag?

Der Energie-Abnahmevertrag regelt, an wen Sie den Strom verkaufen, den Sie nicht selbst verbrauchen. Er wird mit einem Energiehändler, der OeMAG oder einer Energiegemeinschaft geschlossen. Schließen Sie ihn möglichst schon während der Errichtung ab, weil der Energiehändler damit den Einspeise-Zählpunkt anmeldet.

Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur Einspeisung?

Von der ersten Anfrage bis zum Einspeisen vergehen meist zwei bis vier Monate. Die Montage selbst dauert bei einem Einfamilienhaus oft nur ein bis drei Tage, länger dauern Netzanfrage, Förderantrag und Lieferzeiten. Feste Fristen nennt Netz NÖ nicht, deshalb sollten Sie früh anfragen.

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Foto von Güven Yildirim
Über den AutorGüven YildirimGründer von Handwerk24 und FIX Media, Wien

Güven Yildirim war mehrere Jahre in der Elektro- und Gebäudetechnik tätig, unter anderem im Produktmanagement bei Schrack Technik und als Projektingenieur. Heute hilft er mit seiner Agentur FIX Media Handwerksbetrieben, in ihrer Region gefunden zu werden, und betreibt Handwerk24.

  • 7 Jahre Elektro- und Gebäudetechnik
  • Marketing für Handwerksbetriebe
  • Aus Wien
Mehr über Handwerk24

Quellen

  1. Netz Niederösterreich: QuickCheck PV-Fertigmeldung
  2. WKO: EAG-Investitionszuschuss 2026 für Photovoltaik und Stromspeicher
  3. Stadt Wien: Merkblatt Photovoltaik-Balkonmodule in Wien

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderungen und Preise ändern sich laufend, bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei der jeweiligen Stelle.

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