Energiegemeinschaft in Wien und Niederösterreich: So teilen Sie Sonnenstrom
Wer kein eigenes Dach hat, muss auf Sonnenstrom nicht verzichten: In einer Energiegemeinschaft teilen Nachbarn, Betriebe, Vereine und Gemeinden Strom aus erneuerbaren Anlagen. Die Mitglieder bezahlen dafür weniger Netzentgelt, und die Erzeuger bekommen einen fairen Preis. Dieser Ratgeber erklärt die Arten, die Ersparnis, die Gründung und wie Sie in Wien und Niederösterreich einsteigen.
Stand: Oktober 2026
Kurz gesagt: In einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft teilen Mitglieder Strom aus Sonne, Wind oder Wasser über das öffentliche Netz und zahlen dafür reduzierte Netzentgelte. Mitmachen können Haushalte, Betriebe, Vereine und Gemeinden, auch ohne eigene Anlage. Sie brauchen einen Smart Meter und müssen im Nahbereich der Anlage liegen. Gegründet wird mit mindestens zwei Mitgliedern und einer Rechtsform wie Verein oder Genossenschaft.
Österreich war eines der ersten Länder, die Energiegemeinschaften erlaubt haben: Die Grundlage entstand 2021 mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Ende Juni 2025 gab es laut einem Fachartikel über 4.000 Energiegemeinschaften, in Gründung oder im Betrieb. Für Wien und Niederösterreich ist das Thema besonders spannend: In der Stadt haben viele Haushalte kein eigenes Dach, und im Umland gibt es viele Gemeinden mit großen Dachflächen, Betrieben und Windparks.
Für die eigene Dachanlage lesen Sie Photovoltaik in Wien und Umgebung oder Photovoltaik in Niederösterreich. Dieser Ratgeber erklärt, was die Gemeinschaft kann, wenn Sie Strom teilen wollen.
Wie funktioniert das?
Ein Haushalt in Wien-Floridsdorf hat Platz auf dem Dach, ein Nachbar in der Straße nicht. In einer Energiegemeinschaft liefert die Dachanlage Strom an die Mitglieder, die ihn gerade brauchen. Die Smart Meter erfassen alle 15 Minuten, wie viel erzeugt und verbraucht wird, und der Netzbetreiber rechnet den Strom rechnerisch auf die Mitglieder auf. Reicht der Sonnenstrom nicht, kommt der Rest wie bisher vom Lieferanten. Bleibt Strom übrig, nimmt ihn der Lieferant ab.
Beteiligen können sich verschiedene Rollen:
- Erzeuger: speisen Strom in die Gemeinschaft ein.
- Verbraucher: beziehen Strom aus der Gemeinschaft, ohne selbst einzuspeisen.
- Prosumer: beziehen und speisen ein.
- Netzbetreiber: verteilt den Strom und liefert die Messdaten.
- Dienstleister: übernehmen Abrechnung und Betrieb.
- Energielieferanten: liefern den fehlenden Strom und nehmen den Überschuss ab.
Die vier Arten im Überblick
| Art | Reichweite | Netzentgelt |
|---|---|---|
| Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage | ein Gebäude, ohne öffentliches Netz | kein Netzentgelt |
| Lokale Energiegemeinschaft | hinter einer Trafostation (Netzebenen 6 und 7) | 57 % Reduktion |
| Regionale Energiegemeinschaft | hinter einem Umspannwerk (Netzebenen 4 bis 7) | 28 % (Ebenen 6 und 7), 64 % (Ebenen 4 und 5) |
| Bürgerenergiegemeinschaft | ganz Österreich | keine Reduktion |
Die Prozentwerte stammen von der Energie- und Umweltagentur NÖ (Stand August 2026). Sie legt die E-Control fest, und sie können sich ändern. In anderen Quellen finden Sie auch Angaben wie „bis zu 60 Prozent“, das ist je nach Netzebene dasselbe Prinzip.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage: für Mehrparteienhäuser
Eine Anlage auf dem Dach versorgt mehrere Wohnungen im selben Haus, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Das passt für Wohnhausanlagen in Wien, zum Beispiel in Favoriten, Simmering oder der Donaustadt. Der Strom wird über die Smart Meter auf die teilnehmenden Wohnungen aufgeteilt. Für Netzentgelte fällt hier nichts an.
Lokale und regionale Energiegemeinschaft
Hier teilen Mitglieder über das öffentliche Netz. Lokal heißt: hinter derselben Trafostation, also meist im selben Grätzl oder Ortsteil. Regional heißt: hinter demselben Umspannwerk, das kann ein ganzer Stadtteil oder mehrere Gemeinden umfassen, zum Beispiel Mödling und Umgebung oder die Region um Baden. Welche Zählpunkte zusammenpassen, prüft der Netzbetreiber.
Bürgerenergiegemeinschaft
Sie ist die flexibelste Form, die Mitglieder können in ganz Österreich verteilt sein. Überschüsse lassen sich an die Gemeinschaft verkaufen, aber es gibt keine Ersparnis bei den Netzentgelten. Sie eignet sich daher eher für überregionale Projekte als für Nachbarn.
Beispiele aus Niederösterreich und Österreich
- Trumau (Bezirk Baden): Laut einem Fachartikel von 2025 versorgt eine Energiegemeinschaft mit Windstrom über 600 Haushalte. Der Tarif ist auf 20 Jahre fix bei 12 Cent brutto je kWh, die durchschnittliche Eigenversorgung liegt bei rund 70 Prozent im Jahr.
- Cargo Center Graz: Auf rund 31.000 Quadratmetern Hallenfläche erzeugt PV Strom für eine interne Gemeinschaft.
- Nassfeld (Kärnten): Das Skigebiet liegt hinter einem gemeinsamen Umspannwerk, es fallen keine Netzentgelte an.
Auch in Ihrer Region gibt es vermutlich Energiegemeinschaften. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde, bei der Energie- und Umweltagentur NÖ (eNu) und bei Ihrem Netzbetreiber nach. Das gilt für Wien genauso wie für Städte und Gemeinden wie St. Pölten, Krems, Amstetten oder Wiener Neustadt.
Schritt für Schritt: Eine Energiegemeinschaft gründen
Die eNu beschreibt diesen Ablauf:
- Planung und Konzept: Wer macht mit, wo liegen die Anlagen, passt der Nahbereich? Fragen Sie den Netzbetreiber nach Smart Metern (Viertelstundenwerte) und dem Nahbereich, bevor Sie das Konzept festlegen.
- Gründung: Rechtsform wählen und den Gemeinschaftsvertrag unterschreiben.
- Interne Vereinbarungen: Mitgliedsvertrag, Bedingungen für Einspeisung und Bezug.
- Registrierung als Marktteilnehmer.
- Vertrag mit dem Netzbetreiber.
- Teilnehmer in der EDA-Infrastruktur registrieren, damit die Daten ausgetauscht werden können.
- Laufender Betrieb: Abrechnung und Steuern.
Rechtsform und Gründung
- Es braucht mindestens zwei Mitglieder und eine Rechtsform mit Rechtspersönlichkeit: Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Bestehende Organisationen können genutzt werden.
- Eine Genossenschaft gibt mehr Sicherheit bei der Kapitalaufnahme, hat aber höhere Gründungs- und Prüfkosten. Ein Verein ist einfacher und günstiger, darf aber keinen Gewinn an Mitglieder ausschütten.
- Die Gemeinschaft darf nicht gewinnorientiert sein, Einnahmen sind aber erlaubt.
Steuern
Nach den Angaben der eNu gilt: Körperschaftsteuer 23 % nur auf den Gewinn, Umsatzsteuer 20 %. Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn der Umsatz im laufenden und im Vorjahr höchstens 55.000 Euro beträgt, dann fallen keine Umsatzsteuer und kein Vorsteuerabzug an. Lassen Sie die steuerliche Behandlung von Ihrer Steuerberatung prüfen, vor allem bei größeren Gemeinschaften.
Für wen lohnt sich die Energiegemeinschaft?
Besonders interessant für:
- Mieterinnen und Mieter und Wohnungseigentümer, die keine eigene Anlage bauen können,
- Hausbesitzer mit Überschuss, die für ihren Strom mehr bekommen wollen als die üblichen 5 bis 10 Cent,
- Betriebe mit großen Dächern, etwa Gewerbehallen in Schwechat, Gänserndorf oder Wiener Neustadt,
- Gemeinden, Vereine und Pfarren, die Strom in der Region halten wollen.
Was Sie bedenken sollten:
- Der Vorteil hängt vom Nahbereich und von der Zusammensetzung der Gemeinschaft ab. Ohne passende Erzeuger und Verbraucher bringt sie wenig.
- Ein Smart Meter mit Viertelstundenwerten ist Voraussetzung.
- Es gibt organisatorischen Aufwand. Ein professioneller Dienstleister, etwa als „Organisator“, kann Abrechnung und Verwaltung übernehmen.
- Die Rechtslage entwickelt sich: Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) war 2025 in Begutachtung und sieht unter anderem Verträge zwischen Endkundinnen und Endkunden und den Begriff „aktiver Kunde“ vor. Prüfen Sie vor der Gründung den aktuellen Stand.
Gemeinschaft und eigene Anlage verbinden
Für viele Häuser ist eine Kombination sinnvoll: Mit der eigenen PV-Anlage decken Sie den Eigenbedarf, und den Überschuss geben Sie an die Gemeinschaft ab, statt ihn zu einem niedrigen Tarif einzuspeisen. Wie sich Eigenverbrauch und Speicher dabei auswirken, lesen Sie im Ratgeber Stromspeicher für die PV-Anlage. Die technische Anmeldung und den Zählpunkt klärt der Betrieb mit dem Netzbetreiber, siehe PV-Anlage anmelden.
Geprüfte Photovoltaik-Betriebe in Wien und in Niederösterreich finden Sie auf Handwerk24. Wie wir die Betriebe prüfen, steht unter So schützen wir Sie.
Fazit
Eine Energiegemeinschaft ist eine gute Lösung, wenn Sie Sonnenstrom teilen möchten, ohne ein eigenes Dach zu haben, oder wenn Sie Überschuss besser nutzen wollen. Prüfen Sie zuerst den Nahbereich und den Smart Meter, entscheiden Sie dann zwischen Beitritt und Gründung und holen Sie sich Beratung bei der eNu. Gründen können Sie mit mindestens zwei Mitgliedern, Mitglieder behalten ihren Lieferanten.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Netzentgelt-Sätze, Förderungen und Gesetze ändern sich. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben von E-Control, Netzbetreiber und eNu.
Häufige Fragen
Was ist eine Energiegemeinschaft?
Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Privatpersonen, Betrieben, Vereinen oder Gemeinden, die Strom aus erneuerbaren Anlagen gemeinsam erzeugen und untereinander teilen. Der Strom fließt über das öffentliche Netz, dafür gelten für Mitglieder reduzierte Netzentgelte. Jede und jeder behält die freie Wahl des Stromlieferanten.
Wie viel spare ich in einer Energiegemeinschaft?
Die Netzentgelte sind für Strom aus der Energiegemeinschaft reduziert. Nach den Angaben der Energie- und Umweltagentur NÖ liegt die Reduktion bei lokalen Gemeinschaften bei 57 Prozent, bei regionalen bei 28 Prozent (Netzebenen 6 und 7) beziehungsweise 64 Prozent (Netzebenen 4 und 5). Die Sätze legt die E-Control fest, sie können sich ändern.
Welche Arten von Energiegemeinschaften gibt es?
Es gibt die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage in einem Gebäude, die lokale und die regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft sowie die Bürgerenergiegemeinschaft. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie weit die Mitglieder auseinander liegen dürfen. Die Bürgerenergiegemeinschaft reicht durch ganz Österreich, bringt aber keine Netzentgelt-Ersparnis.
Wie viele Mitglieder braucht man für die Gründung?
Für die Gründung einer Energiegemeinschaft braucht es mindestens zwei Mitglieder und eine Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit, zum Beispiel einen Verein, eine Genossenschaft oder eine Gesellschaft. Die Gemeinschaft darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein, sie darf aber Einnahmen erzielen.
Muss ich meinen Stromanbieter wechseln, wenn ich einer Energiegemeinschaft beitrete?
Nein, Sie behalten Ihren Stromlieferanten und die freie Lieferantenwahl. Der Lieferant liefert den Strom, den die Gemeinschaft nicht deckt, und nimmt den Überschuss ab. Die Teilnahme ist freiwillig und offen, Sie brauchen einen Smart Meter mit Viertelstundenwerten.
Kann ich in Wien einer Energiegemeinschaft beitreten, auch ohne eigene PV-Anlage?
Ja, als reiner Verbraucher können Sie Mitglied werden und Strom aus den Anlagen der Gemeinschaft beziehen. Voraussetzung ist, dass Ihr Zählpunkt im Nahbereich der Erzeugungsanlagen liegt. Den Nahbereich prüft der Netzbetreiber, in Wien Wiener Netze, in Niederösterreich meist Netz NÖ.
Was ist die Besonderheit der Energiegemeinschaft in Trumau?
In Trumau im Bezirk Baden versorgt eine Energiegemeinschaft mit Windkraft laut einem Fachartikel von 2025 über 600 Haushalte, mit einem auf 20 Jahre fixierten Tarif von 12 Cent brutto je kWh und einer durchschnittlichen Eigenversorgung von rund 70 Prozent im Jahr.
Photovoltaik-Betriebe in Österreich
Betriebe werden geladen …
Quellen
- Energie- und Umweltagentur NÖ: Grundlagen Energiegemeinschaften (Stand August 2026)
- Taylor Wessing: Energy communities in Austria and the new Electricity Industry Act (September 2025)
- eNu: Energiegemeinschaften in Niederösterreich
Alle Angaben ohne Gewähr. Förderungen und Preise ändern sich laufend, bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei der jeweiligen Stelle.